Wird nur komplizierter, wenn die Blagen größer und schwerer werden.

Das wird noch, mit einem sechs Monaten alten Kind kannst du ja maximal die Außenspiegel vom Schnee befreien.aber wenn es dann größer wird..
Einfach vergammeln lassen ? Gibt's wirklich solche Vollidioten ? Wenn's nicht so weit weg wäre, würde ich die abholen, zersägen und für den nächsten Winter als 1A Anfeuerholz verwenden. Zudem duften die trockenen Nadeln auch noch fein.
So ein Quatschgesetz (Beleidigung von Organen und Vertretern ausländischer Staaten, § 103 StGB) hat es auch noch vor etlichen Jahren in Deutschland gegeben. Man muss sich nur die Affäre (2015) in Sachen Böhmermann und Erdogan vor Augen führen. Aber zum Glück wurde es danach zeitnah abgeschafft.Beatnik hat geschrieben: ↑So 4. Mai 2025, 08:23 Neues aus Absurdistan
(Tatort: Das Botschaftsviertel der Schweizer Hauptstadt Bern)
An einem Donnerstagabend spielt sich im Botschaftsviertel der Schweizer Hauptstadt Bern eine Episode ab, die später sogar den Bundesrat beschäftigen wird. Kurz nach 18 Uhr läuft ein Jogger durchs Brunnadernquartier. Der Stadtteil ist bekannt für seine vielen ausländischen Vertretungen, schmucken Villen und pompösen Patrizierhäuser. Der Jogger passiert die Brunnadernstrasse 53. Hinter einem Holzzaun befindet sich dort die Konsularabteilung der russischen Botschaft.
Der Jogger kann es sich nicht verkneifen: Vor dem Eingangstor dreht er sich nach links und spuckt auf das goldfarbene Schild, das an der Pforte der Konsularabteilung angebracht ist. Pech für den Spucker: Genau an diesem Abend ist der Botschaftsschutz des Kantons Bern vor Ort. Einer der in Zivil gekleideten Botschaftsschützer will den Jogger aufhalten, doch trotz mehrfacher Aufforderung bleibt er nicht stehen. Weitere Bewacher versperren ihm schliesslich an der nächsten Kreuzung den Weg und bringen ihn zu Boden.
Seine kleine Meinungsäusserung an die Botschaft hat Konsequenzen. Die Bundesanwaltschaft befindet den Jogger für schuldig, einen tätlichen Angriff gegen ein fremdes Hoheitszeichen verübt zu haben. Dafür wird er mit einer saftigen Geldstrafe von 30 Tagessätzen zu je 230 Franken gebüsst, insgesamt 6900 Franken. Auch die Verfahrenskosten von 500 Franken muss der Jogger zahlen, total gut 7900 Euro.
Sogar der Schweizer Justizminister Beat Jans muss sich mit dem Botschaftsspucker beschäftigen. Damit die Behörden ermitteln können, brauchen sie zuerst grünes Licht von höchster politischer Ebene. Der Grund: Bei der Aktion handelt es sich um ein politisches Delikt, das die Beziehungen zum Ausland stört. In den letzten Jahren wurden pro Jahr lediglich fünf bis elf solcher Bewilligungen erteilt.
Dem Vernehmen nach ist die Spuckaktion tatsächlich nicht etwa ein dummes Versehen, sondern ein kleiner Protestakt gegen die Schweizer Haltung zum Krieg in der Ukraine. Für den Betreffenden dürfte der Vorfall umso betrüblicher sein, als er bestens mit der Gesetzeslage vertraut ist. Er arbeitet in der Rechtsabteilung eines bundesnahen Betriebs. Obwohl er den Strafbefehl nicht angefochten hat, zeigt der Botschaftsspucker weiterhin Flagge. "Das Verfahren und die mir auferlegte Strafe sollen einen Sinn ergeben", sagt der Spucker. Er werde deshalb freiwillig die dreifache Höhe der Verfahrenskosten von 500 Franken einer Organisation spenden, die sich für die Opfer russischer Folterungen in den besetzten Gebieten der Ukraine einsetze.
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Bescheuert, gell, aber so sind sie, diese wehrhaften Schweizer. Warum meinst Du, bin ich ausgewandert ?Louder Than Hell hat geschrieben: ↑So 4. Mai 2025, 11:27 So ein Quatschgesetz (Beleidigung von Organen und Vertretern ausländischer Staaten, § 103 StGB) hat es auch noch vor etlichen Jahren in Deutschland gegeben. Man muss sich nur die Affäre (2015) in Sachen Böhmermann und Erdogan vor Augen führen. Aber zum Glück wurde es danach zeitnah abgeschafft.
Sowas könnten wir hier unten im Allgäu auch sehr gut gebrauchen ... hier scheinen so einige besessen zu sein.
Du bist doch in Horrorfilmen bewandert. Also weißt Du, dass es nicht funktioniert.